Viel Zustimmung, aber auch harsche Kritik fand die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht. Der rot-grüne Gesetzentwurf wurde schließlich von der großen Koalition – mit Abstrichen – übernommen und trat im August 2006 als „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft.
Kritiker des Gesetzes - vor allem aus der Wirtschaft und der Rechtswissenschaft – wetterten über Einschränkung der Privatautonomie und Vertragsfreiheit und ausufernde Bürokratie, die kleinere und mittlere Unternehmen in die Kniee zwingen würden, und sahen eine Klagewelle mit enormen Schadensersatzsummen voraus.
Auch viele Befürworter kritisieren die vielen handwerklichen Mängel des Gesetzes, erwarten aber, dass im Laufe der Jahre Gerichtsentscheidungen – der nationalen Gerichte oder des Europäischen Gerichtshofs als letzter Instanz – die Grundlagen für einen entkrampfteren Umgang und mehr Rechtssicherheit für alle Parteien schaffen werden.
Eine sachlichere Diskussion über die Schwächen des Gesetzes, seine Möglichkeiten und seine Grenzen ist angezeigt. Wir begleiten an dieser Stelle diese Diskussion mit Beiträgen aus verschiedenen Perspektiven.