Die Veranstaltung "Von Kopftüchern und Grauschleiern - Ein Stück Stoff zwischen Religion, Politik und Kultur" wurde von der Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit dem Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Marie-Luise Beck am 8. Juli 2003 in Berlin organsiert.
Knapp zwei Monate vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchstreit am 24. September 2003 trafen sich Juli Sandra Abed, Marieluise Beck, Havva Engin, Ayse Gündogan, Sanem Kleff, Fereshta Ludin, Lydia Nofal und Riem Spielhaus in einer Diskussionsrunde mit dem Titel „Von Kopftüchern und Grauschleiern“. Eingeladen hatte die Heinrich-Böll-Stiftung.
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt es dem Landesgesetzgeber, Lehrerinnen und Lehrern das sichtbare Tragen religiöser Zeichen zu verbieten. Unabhängig davon, ob man für eine striktere Säkularisierung der Schule eintritt oder dort die religiöse Vielfalt der bundesrepublikanischen Gesellschaft sichtbar werden lassen will - die Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften ist verfassungsrechtlich unabdingbar.
Die Diskriminierung einer Glaubensgemeinschaft - z.B. durch das Verbot islamischer Symbole - wird das Zusammenleben der verschiedenen Kulturen eher erschweren und letztlich Konflikte schüren, anstatt diese zu reduzieren.
Andererseits darf die demokratische Forderung nach der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger keinesfalls dazu missbraucht werden, Mädchen zu zwingen, Kopftücher zu tragen, oder ihnen in der Schule die Teilnahme an Sport- und Biologieunterricht oder an Klassenfahrten zu erschweren.
Dokumentation der Diskussionsveranstaltung [pdf, 26 S., 239 KB]