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Tuba Işık-Yiğit promoviert im Fach Islamischer Religionspädagogik. Sie ist wiss. Mitarbeiterin am Zentrum für Komparative Theologie und Kulturwissenschaften der Uni Paderborn und Vorsitzende des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen e.V.

 
 
 
Deutsche Islamkonferenz
von Tuba Işık-Yiğit

17. Mai 2010 Berlin, die Deutsche Islamkonferenz II wird mit ihrem neuen Gastgeber, dem Innenminister Dr. Thomas de Maizière und einem neuen Konzept nun fortgesetzt. Während Dr. Schäuble als Protagonist die Weichen für den Dialog mit Muslimen in Deutschland stellte, baut der heutige Innenminister auf diesem Erbe auf und nennt die Verbesserung der Teilhabe der MuslimInnen in Deutschland als Ziel der DIK.

Dr. de Maiziére hat richtig erkannt, dass dies nur dann zu erreichen ist, wenn - wie er es formuliert - die Diskussion an den „Küchentisch, die Moschee oder in die Schule“ getragen wird und so die breite Basis der Gesellschaft erreicht, und zwar MuslimInnen und Nicht-MuslimInnen gleichermaßen. Das kann nur über die Umsetzung konkreter Projekte geschehen, die die Lebenswirklichkeit der MuslimInnen tatsächlich betreffen, nicht über weitere theoretische Diskussionen. Die Absicht des Innenministers macht sich z.B. im Hinblick auf den Religionsunterricht in der konzeptionellen Umgestaltung bemerkbar. Da der Bund für Bereiche wie z.B. Schul- und Hochschulpolitik keine bundeseinheitlichen Richtlinien bestimmen darf, weil er sonst in die Kompetenzen der Bundesländer eingreifen würde, werden neben 6 Bundesministerien, 6 VertreterInnen der Länderfachkonferenzen sowie weitere 5 beispielhafte Kommunen an den Gesprächen beteiligt.

Teilnehmen oder Nicht-Teilnehmen – das ist hier die Frage

Während die Regierungsseite der Auffassung ist, dass sie mit der Auswahl der Verbände und Einzelpersonen die Vielfalt der MuslimInnen in Deutschland hinreichend abbildet, gibt es unter den MuslimInnen dazu sehr unterschiedliche Auffassungen. Es ist allerdings auf beiden Seiten unumstritten, dass durch eine von staatlicher Seite getroffene Auswahl bestimmter Angehöriger einer Religion niemals eine rechtlich wirksame Vertretung entstehen kann, die bindende Absprachen für die einzelnen Mitglieder der Religionsgemeinschaft eingehen kann. Die in der DIK anwesenden MuslimInnen sind daher nicht mit einer Vertretung der MuslimInnen zu verwechseln. Die 10 teilnehmenden muslimischen Einzelpersonen vertreten niemanden außer sich selbst, allenfalls noch die Mitglieder ihrer Vereine - falls sie einem angehören und der sie dazu autorisiert hat. Die einzige Bedingung, die diese Personen erfüllen mussten, ist ihre selbst definierte konfessionelle Bindung an den Islam; diese in Frage zu stellen, steht niemandem zu. Die fachliche Qualifikation sowohl der VerbandsvertreterInnen als auch der Einzelpersonen ist im Bezug auf die Themenschwerpunkte als höchst unterschiedlich zu beurteilen und ihre Auswahl erfolgte offensichtlich auch nicht ausschließlich nach diesem Gesichtspunkt.

Außer den Einzelpersonen nehmen noch VertreterInnen folgender islamischer Gemeinschaften teil: Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ), Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF) sowie die nach dem Ausstieg des ZMD nominierten Gruppen Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD) und der Zentralrat der Marokkaner in Deutschland. Ebenfalls mit am Tisch sitzt ein Vertreter der Türkischen Gemeinde Deutschland, eine säkulare Migrantenorganisation.

Als der Islamrat suspendiert wurde und der Zentralrat der Muslime (ZMD) seine Nicht-Teilnahme aus unterschiedlichen Gründen verkündete, wurden Stimmen laut, die ein Scheitern der Islamkonferenz schon vor ihrem Beginn konstatierten. Die Tatsache, dass mit dem Fehlen eines sehr großen Verbandes (Islamrat) und eines Verbandes, in dem - im Gegensatz zu allen übrigen - arabische, bosnische und deutsche MuslimInnen vertreten sind (ZMD), ist in der Tat ein empfindliches Manko. Der Versuch, diese Lücke mit der Einladung eines marrokanischen und eines bosnischen Vereins zu schließen, mag verständlich sein, allerdings sind beide in den vergangenen Jahren nicht als Vertretung muslimischer Interessen gegenüber der Politik in Erscheinung getreten und können daher keinesfalls ein Ersatz sein.

Hinsichtlich der Diskussion bzgl. des Islamrates hätte es meiner Ansicht nach insbesondere im Hinblick auf die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates einerseits und die Regel der Unschuldsvermutung andererseits deutlich bessere Lösungen als einen Ausschluss bzw. das Angebot einer stillen Teilnahme (dabei sitzen, ohne tatsächlich etwas sagen zu dürfen) gegeben. Hier wurde die Chance verspielt einen Verband mit einer großen Anzahl von jungen, gebildeten und engagierten MuslimInnen einzubeziehen.

Einzelpersonen wie ich können keinen Verband und auch keine Gemeinde ersetzen. Jedoch geht es, ganz pragmatisch gesprochen, darum, die Muslimin/den Muslim auf der Straße zu erreichen und die Mehrheit religiös orientierter MuslimInnen - und um diese geht es vorrangig - ist nun einmal über ihre Verbände ansprechbar.

Strukturen und Ziele

Die „muslimische Seite“ und die staatlichen VertreterInnen bilden sowohl das Plenum als auch den Vorbereitenden Arbeitsausschuss, in dem die gesamte Gruppe konferiert und auf die Plenarsitzung hinarbeitet. Für konkrete Arbeitsaufträge kann und soll der Vorbereitenden Arbeitsausschuss, sofern er einen Bedarf sieht, Projektgruppen ernennen. Ferner können neben den muslimischen TeilnehmerInnen zu den einzelnen Projektgruppen fachkompetente Einzelpersönlichkeiten für die inhaltliche Unterstützung eines Konzepts eingeladen und hinzugezogen werden. In der ersten Islamkonferenz fanden die inhaltlichen Auseinandersetzungen und Ausarbeitungen in einzelnen Arbeitsgruppen separat voneinander statt. Erst in den Pressekonferenzen und im Plenum wurden die Zwischenergebnisse vorgestellt, die teilweise in einem konträren Verhältnis standen. Dies soll mit dem neuen Konzept vermieden werden. Dadurch, dass die wesentlichen Diskussionen sowie alle Entwicklungsprozesse im Vorbereitenden Arbeitsausschuss stattfinden, soll ein Konsens innerhalb der muslimischen Gruppe erreicht werden.

Anhand dieser Vorgehensweise hat das Plenum bei seiner ersten Sitzung die in einem Vortreffen erarbeitete Agenda festgelegt. Ihre thematische Schwerpunktsetzung, die im Groben vom Innenministerium schon vorgegeben wurde, liegt auf
1. der institutionalisierten Kooperation und der Förderung integrationsbezogener Projektarbeit,
2. der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und
3. der Prävention von Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftlicher Polarisierung.

Institutionalisierte Kooperation und Förderung integrationsbezogener Projektarbeit

Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu Herzen genommen, sollen politische Signale von der DIK dahingehend ausgehen, dass die Etablierung von Studiengängen zur Ausbildung von Imamen, ReligionslehrerInnen und NachwuchswissenschaftlerInnen im Bereich der Islamischen Theologie vorangetrieben wird. Hierin wird angestrebt, dass an vielen einzelnen Standorten Ausbildungsstätte entstehen. Ein Standort ist zum Beispiel Paderborn, der in seiner sukzessiven Etablierung der Studiengänge vom Wissenschaftsrat großen Rückenwind erhält und durch zwei Doktorandinnenstellen den Nachwuchs in Islamischer Theologie und Islamischer Religionspädagogik nun fördert.

In diesem Schwerpunktbereich sollen ebenso die Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren in Moscheegemeinden besprochen und eventuell Modellkonzepte erarbeitet werden. Dazu muss vorab der Aufgabenbereich eines Imams abgesteckt werden.

In wie fern das Anliegen des Innenministers, ein Modellprojekt für den Islamischen Religionsunterricht zu entwickeln, das bundesweit einzuführen sei, verwirklicht wird, ist ungewiss. Die Stimmen im Plenum weisen eher darauf hin, dass die Länder ihre Schulversuche in einem Prozess sehen, in dem die enge Zusammenarbeit mit den vorhandenen islamischen Vereinen weiterhin vorangetrieben werden soll. Dort wo also spezifische Formen der Kooperation entstanden sind und das gegenseitige Vertrauen gegeben ist, ist eine produktive Zusammenarbeit auch weiterhin möglich.

Förderung von Geschlechtergerechtigkeit

Angedacht ist eine Studie in Auftrag zu geben, in der die Geschlechterungerechtigkeit untersucht werden soll. Der Innenminister sagte dazu in der Pressekonferenz nach dem ersten Plenum, dass zunächst einmal ergründet werden müsse, inwiefern die Geschlechterrollen prinzipiell religiös, kulturell oder sozial bedingt seien, um entsprechende Projekte anzugehen. Ferner möchte sich die Islamkonferenz in diesem Kontext der Chancengleichheit muslimischer Frauen auf dem Arbeitsmarkt widmen, vor allem derer, die als solche erkannt werden. Dazu müsste zum einen ergründet werden, welche Faktoren für die verzerrten und unzutreffenden Zuschreibungen des Kopftuches als politischem und potentiell verfassungsfeindlichem Symbol verantwortlich sind und zum anderen wie die gesellschaftliche Wahrnehmung mit der Realität und dem Selbstverständnis Kopftuch tragender Frauen in Einklang gebracht werden kann. Letztendlich ist die Etikettierung des Kopftuches Grund dafür, dass Frauen z.B. als unterdrückt stigmatisiert werden.

Die Konsequenz dieser Auffassung wäre eigentlich, ihnen den Weg in die Arbeitswelt zu eröffnen und ihnen so zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit vom mutmaßlichen Unterdrücker zu verhelfen. Doch die Politik richtete ihren Fokus bisher ausschließlich auf die Themen Zwangsheirat und häusliche Gewalt ohne zu erkennen, dass damit nur ein Teil des Problems gelöst ist. Denn ohne die Möglichkeit zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit sind viele Frauen gezwungen in diese Beziehungen zurückzukehren. Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen tritt daher dafür ein den Ansatz deutlich zu erweitern und das Empowerment der Frauen in den Vordergrund zu stellen, damit sie dann tatsächlich eine Wahl haben.

Prävention von Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftlicher Polarisierung

Vorab ist beabsichtigt, ein Glossar zu erstellen, das diverse, mitunter sehr unterschiedlich verstandene Begriffe klar definiert und von anderen Begriffen abgrenzen soll, z.B. Islam und Islamismus. Mehrfach wurde angesprochen, die Gewaltbereitschaft von muslimischen Jugendlichen sowie deren Einstellung zum Antisemitismus zu untersuchen. Erst vor ein paar Tagen hat das Kriminologische Institut in Hannover eine zwar schon 2007/2008 durchgeführte, aber erst jetzt veröffentlichte Studie zum Thema „Gewalttätigkeit bei jungen Muslimen“ vorgestellt. Der Innenminister hat schon angekündigt, darüber im Rahmen der DIK zu diskutieren; wir gehen davon aus, dass das in einer sachlichen Atmosphäre unter Beteiligung von Fachleuten wie Herrn Pfeiffer selbst geschehen wird.

Ausblick – oder: Über die Erreichbarkeit der gesteckten Ziele

Für die MuslimInnen insgesamt erhoffen wir uns vom Aktionsbündnis Muslimischer Frauen in Deutschland, deren Interessen ich in der DIK vertrete, dass am Ende der 2. Islamkonferenz die Anerkennung des Islam als Religionsgemeinschaft stehen wird und damit die längst überfällige rechtliche Gleichstellung mit den übrigen in Deutschland existierenden Religionsgemeinschaften verwirklicht wird. Speziell für die Frauen erhoffen wir uns eine eindeutige Positionierung der staatlichen Seite gegen die Diskriminierung muslimischer Frauen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere jener Frauen, die religiösen Bekleidungsvorschriften folgen.

Angesichts der vielfach propagierten Vermutung, dass letztere dies häufig nicht freiwillig täten, muss es doch konsequenterweise gerade für sie eine „Arbeitsmarktoffensive“ geben, denn über die ökonomische Partizipation und finanzielle Unabhängigkeit können die Frauen, die Unterdrückung erfahren, sich befreien und dann ihr Leben selbst gestalten. Im Hinblick auf die Partizipation am Arbeitsmarkt haben wir als Aktionsbündnis einen Projektvorschlag erarbeitet und gehen davon aus, dass das auf offene Ohren trifft. Immerhin wäre es ein Schritt in die richtige Richtung und auch an der Zeit, wenn muslimische Frauen einmal nicht nur als Forschungsobjekt, sondern als Wissenschaftlerinnen einen Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit leisten können.

Die 2. Deutsche Islamkonferenz wird ein Prüfstein sein, an dem gemessen wird, in wie weit es den Beteiligten tatsächlich darum geht, die Teilhabe von MuslimInnen in dieser Gesellschaft voranzutreiben oder ob es nicht eher darum geht, Integrationsprobleme am Islam und den hiesigen MuslimInnen festzumachen ohne soziale, ökonomische, politische oder kulturelle Faktoren zu berücksichtigen.

In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob bei den Gesprächen am Küchentisch die Ressentiments gegenüber dem Islam tatsächlich abnehmen, die Aufnahmegesellschaft bereit ist, allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates ungeachtet ihrer Herkunft gleiche Chancen einzuräumen und die MuslimInnen motiviert sind, sich gesellschaftlich und politisch stärker zu einzubringen. Ein kurzfristig erkennbares positives Signal wäre, wenn die von der DIK II initiierten Projekte in den Kommunen durchgeführten werden würden. Ob man die Menschen mit Hilfe eines Glossars nun über den Islam besser informieren kann und sie dann den Halbwahrheiten selbsternannter Experten (die für mich nicht mehr als Demagogen mit einer ganz bestimmten Zielsetzung sind) kein Gehör mehr schenken, sondern sich an ihren Küchentischen kritische und differenzierte Gedanken zum Islam in Deutschland machen, kann man hoffen, ist aber kaum zu erwarten. Realistischer ist die Annahme, dass sich dadurch in den Moscheen sowie unter den MuslimInnen das Bewusstsein verstärken wird, als Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates sowohl Rechte, Freiheiten aber auch Pflichten zu haben.

Juni 2010