von Heiner Bielefeldt
Zwangsverheiratung als politisches Thema
Mit Zwangsverheiratungen als einem für Deutschland relevanten Problem hatten sich bis vor kurzem fast nur Fachleute aus Wissenschaft,sozialer Praxis und einschlägig spezialisierten Nichtregierungsorganisationenbeschäftigt. Dies hat sich mittlerweile geändert. Zum Gegenstand breiter Medienberichterstattung ist das Thema vor allem seit dem Frühjahr 2005 geworden. Anlass war der Tod einer jungen Berlinerin mit kurdischem Familienhintergrund, Hatun Sürücü, die sich aus einer erzwungenen Ehe befreit hatte und zum Opfer eines so genannten „Ehrenmordes“ geworden war. In der Folge kam es zu einer öffentlichen Diskussion über Zwangsverheiratungen, patriarchalische Vorstellungen von Geschlechterehre und autoritäre Familienstrukturen, wie sie insbesondere in einigen Migrantenmilieus existieren. Buchpublikationen zum Problem, vor allem solche, die von betroffenen Frauen verfasst worden sind, stoßen seitdem auf starkes Interesse. Auch die politischen Parteien und die Parlamente beschäftigen sich seit einiger
Zeit intensiver mit der Thematik.
Die größere öffentliche Aufmerksamkeit für das Problem der Zwangsverheiratungen war überfällig. Schließlich handelt es sich um Menschenrechtsverletzungen, die in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht hingenommen werden können. Zwangsverheiratungenverstoßen offenkundig gegen das Recht auf Freiheit der Eheschließung, wie es expressis verbis in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 (Artikel 16 Absatz 2), im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 (Artikel 23 Absatz 3) sowie im Übereinkommenzur Abschaffung aller Formen der Diskriminierung der Frau von 1979 (Artikel16 Absatz 1 lit. b) verankert ist; der Sache nach findet sich dieses Recht auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 12) sowie im Grundrechtsabschnitt des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1). Die „Arbeitsgruppe zu zeitgenössischen Formen der Sklaverei“, die seit dreißig Jahren im Rahmen der „Unterkommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen besteht, thematisiert Zwangsverheiratung neuerdings als eine moderne Ausprägung von Sklaverei, 5 von der in erster Linie Frauen, aber durchaus auch Männer betroffen sind.
Für Staat und Gesellschaft stellt sich deshalb die Aufgabe, Zwangsheiraten zu verhindern
bzw. konkrete Ausstiegsoptionen für die Betroffenen zu schaffen und zu verbessern.Dies erfordert eine Vielzahl von Maßnahmen, beispielsweise den Ausbau von Beratungsangeboten und Schutzeinrichtungen, den Einsatz des Strafrechts, Reformen mit dem Ziel einer stärkeren Rechtsstellung der Betroffenen sowie Anstrengungen in der schulischen und außerschulischen Bildung. Erforderlich sindaußerdem Studien, die dazu dienen, die bislang nur lückenhaften Informationen über die Ursachen, Erscheinungsformen und das Ausmaß von Zwangsverheiratungen zu verbessern, um damit die Chancen für erfolgreiche Präventions- und Interventionsarbeit zu erhöhen. Bei der öffentlichen Thematisierung von Zwangsverheiratungen steht auch das Selbstverständnis der Gesellschaft als einer „multikulturellen Gesellschaft“ zur Debatte. Schon seit längerem ist unverkennbar, dass skeptische Stimmen zum Multikulturalismus – über die politischen Lagergrenzen hinweg – den Ton angeben. Sie reichen bis hin zu Plädoyers, das Konzept der multikulturellen Gesellschaft, von dem manche behaupten, dass es gescheitert sei, definitiv aufzugeben.
Auch einige der jüngst erschienenen Publikationen über Zwangsehen unterziehen das Konzept der multikulturellen Gesellschaft einer scharfen Grundsatzkritik. Sie sehen darin die Ursache für ein jahrelanges Hinwegsehen der Mehrheitsgesellschaft über autoritäre Strukturen, wie sie in Teilen der Migrationsbevölkerung existieren. Die politischen Propagandisten der multikulturellen Gesellschaft, so der Vorwurf, seien mitverantwortlich für menschenrechtswidrige Praktiken wie Zwangsverheiratungen, die entweder stillschweigend hingenommen oder gar als Ausdruck eines „Rechts auf Differenz“ akzeptiert worden seien. Necla Kelek kritisiert den Multikulturalismus mit folgenden Worten: „Kritik an fremden Kulturen ist politisch nicht korrekt. Denn jede Kultur wird ‚an sich’ als Bereicherung erachtet. Auch wenn sie barbarische Praktiken gutheißt, wie Zwangsheirat oder Ehrenmorde. Für mich endet diese Seligkeit, wo Menschenrechte missachtet werden.“
Der vorliegende Text verfolgt das Anliegen, gegen Behauptungen eines grundsätzlichen Widerspruchs zwischen Menschenrechten einerseits und multikultureller Gesellschaft andererseits beide Konzepte zusammenzuhalten. Die kritischen Anfragen an die Idee der multikulturellen Gesellschaft müssen dabei aufgegriffen werden. Kelek hat zweifellos Recht, wenn sie betont, dass die Menschenrechte auch Grenzen der Toleranz formulieren und Bereitschaft zur Kritik an autoritären kulturellen Praktiken verlangen. Mit einem vorbehaltlosen Multikulturalismus, dies wird am Beispiel der Zwangsheiraten überdeutlich, ist der emanzipatorische Anspruch der Menschenrechte unvereinbar. Aus dieser Einsicht heraus das Konzept der multikulturellen Gesellschaft zu verwerfen, wäre jedoch aus menschenrechtlicher Sicht problematisch. Denn Menschenrechte sind auf die Freisetzung von Pluralismus – auch eines kulturellen Pluralismus – angelegt, der gleichzeitig rückgebunden bleibt an die zu schützende Selbstbestimmung der Menschen. Statt das Konzept der multikulturellen Gesellschaft aufzugeben, ist es daher sinnvoll, dieses – von vornherein mehrdeutige – Konzept genauer zu bestimmen.
Eine grundsätzliche Klärung des Verhältnisses von Menschenrechten und Multikulturalismus ist Gegenstand von Kapitel II. Das Ziel besteht darin, zunächst ein freiheitliches Konzept multikultureller Gesellschaft zu entwerfen, das kulturelle Vielfalt nicht als Selbstzweck ansieht, sondern sich an der gleichberechtigten Selbstbestimmung der Menschen orientiert und sich insofern grundlegend von kulturromantischen Vorstellungen unterscheidet, die teils ebenfalls im Namen des Multikulturalismus vorgetragen werden. Die zentrale These des vorliegenden Aufsatzes lautet, dass ein solches freiheitliches Konzept von Multikulturalismus bessere Chancen bietet, Wege zur Überwindung von Zwangsheiraten zu eröffnen, als dies im Rahmen einer Politik der Forcierung kultureller Assimilation möglich wäre.
In Kapitel III sollen sodann einige wichtige Differenzierungen angesprochen werden, die in der aktuellen Debatte über das Problem der Zwangsheiraten oft missachtet werden. Es geht darum, die kurzschlüssige Identifizierung eines patriarchalischen Ehrenkodexes mit dem Islam aufzubrechen, Optionen der Emanzipation innerhalb und außerhalb des religiösen Kontextes anzusprechen und schließlich den Unterschied zwischen erzwungenen und arrangierten Ehen zu berücksichtigen. Diese Differenzierungen sind nicht nur von theoretischem Interesse. Sie dienen vielmehr dem praktischen Ziel, die Chancen für die Verhinderung von Zwangsverheiratungen zu erweitern, und sollten deshalb auch bei der Formulierung politisch-rechtlicher und pädagogischerMaßnahmen beachtet werden. Die Ausführungen enden mit einigen knappen Schlussfolgerungen.
...
Essay in PDF-Format